Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der beginnenden Winterzeit möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Satzung der Gemeinde Wolfschlugen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege bestimmte Pflichten für die Verkehrssicherheit gelten.
Was ist zu tun?
Zeiten für die Winterpflichten
müssen die Gehwege geräumt und gestreut sein. Falls tagsüber erneuter Schneefall oder Glätte auftritt, ist unverzüglich nachzubessern. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.
Weitere Details zur Räum- und Streupflicht finden Sie in der vollständigen Streupflichtsatzung, die auf der Homepage der Gemeinde Wolfschlugen unter www.wolfschlugen.de eingesehen werden kann.
Bitte helfen Sie mit, die Sicherheit auf unseren Gehwegen zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeinde Wolfschlugen