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Hinweis zur Räum- und Streupflicht in Wolfschlugen

Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit der beginnenden Winterzeit möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Satzung der Gemeinde Wolfschlugen über...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit der beginnenden Winterzeit möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Satzung der Gemeinde Wolfschlugen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege bestimmte Pflichten für die Verkehrssicherheit gelten.

Was ist zu tun?

  1. Reinigung der Gehwege: Die Gehwege müssen regelmäßig von Schmutz, Laub und Unrat gereinigt werden, damit sie sicher genutzt werden können.
  2. Schneeräumen: Bei Schneefall müssen Gehwege mindestens in einer Breite von 1 Meter geräumt werden, sodass Fußgänger sicher passieren können. Sind keine Gehwege vorhanden, sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter zu räumen.
  3. Streupflicht bei Glätte: Bei Eis- oder Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu bestreuen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und sparsam eingesetzt werden.

Zeiten für die Winterpflichten

  • Werktags bis 7:00 Uhr
  • Samstags bis 8:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr

müssen die Gehwege geräumt und gestreut sein. Falls tagsüber erneuter Schneefall oder Glätte auftritt, ist unverzüglich nachzubessern. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Weitere Details zur Räum- und Streupflicht finden Sie in der vollständigen Streupflichtsatzung, die auf der Homepage der Gemeinde Wolfschlugen unter www.wolfschlugen.de eingesehen werden kann.

Bitte helfen Sie mit, die Sicherheit auf unseren Gehwegen zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Gemeinde Wolfschlugen

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04.12.2024
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