"Liebe Gemeindeglieder,
Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Gottesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.
Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit!
Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen
wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt.
Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!
Herzlichen Dank und Gottes Segen!"
Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
Datum und Ort der Kirchenwahl
Es wird bekanntgegeben, dass am 30. November 2025, also am ersten Advent dieses Jahres, die allgemeine Kirchenwahl zu unserem Kirchengemeinderat und zur Landessynode stattfindet. Sie wird nach dem Sonntagsgottesdienst von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr im ev. Gemeindehaus stattfinden.
Eine Wahl ist auch per Briefwahl möglich.
Wir bitten die Gemeinde, sich rege an der Wahl zu beteiligen.
Anlegung der Wählerliste
Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2025 beschlossen, für unsere Kirchengemeinde eine Wählerliste anzulegen. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen.
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde (s. Aushang in den beiden Schaukästen der Pfarrämter Süßen-Süd und Süßen Nord-Donzdorf) abzulegen.
Einreichung von Wahlvorschlägen für den Kirchengemeinderat
Bei der Wahl für den Kirchengemeinderat sind in unserer Kirchengemeinde 9 Personen zu wählen.
Bis Freitag 10. Oktober 2025 um 18 Uhr können beim geschäftsführenden Pfarramt Süßen Süd Wahlvorschläge zur Kirchengemeinderatswahl eingereicht werden. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen. Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landessynode
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Kirchengemeinde zum Wahlkreis Nr. 9 Geislingen-Göppingen, Ulm und Blaubeuren.
Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Schuldekan Thomas Holm, Evang. Regionalverwaltung Ulm, Grüner Hof 1, 89073 Ulm bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind 5 Laien/Laiinnen und 2 Theologen/Theologinnen zu wählen.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen/Theologinnen und Laien/Laiinnen getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen. Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Weitere Informationen zur Kirchenwahl:
Weitere Informationen zur Kirchenwahl erhalten Sie unter folgendem QR-Code: