Dies und das

Hinweise der Gemeinde Obrigheim zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Suchen Sie bitte nur das Wahllokal auf,...

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Suchen Sie bitte nur das Wahllokal auf, welches für Ihren Wahlbezirk zuständig ist. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahllokale sind

Wahlbezirk 1 – Gemeinschaftsschule Obrigheim, Ernst-Ertl-Halle, Schulstraße 8

Wahlbezirk 2 – Gemeinschaftsschule Obrigheim, Ernst-Ertl-Halle, Schulstraße 8

Wahlbezirk 3 – Gemeinschaftsschule Obrigheim, Ernst-Ertl-Halle, Schulstraße 8

Wahlbezirk 4 – Altes Rathaus Mörtelstein, Talstraße 29

Wahlbezirk 5 – Vereinshaus Asbach, Ortsstraße 56

Der Briefwahlvorstand befindet sich am Wahltag ab 14.00 Uhr im Vereinshaus Obrigheim, Schulungsraum der Feuerwehr, Hauptstraße 7, Obrigheim.

Bitte bringen Sie zur Wahl unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.

Wichtige Hinweise

1. Wahlscheine, auch Briefwahlunterlagen, können nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten beantragt werden. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen an diesem Freitag bis spätestens 15.00 Uhr im Rathaus (Bürgerbüro), Hauptstraße 7, 74847 Obrigheim. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 15.00 Uhr, gestellt werden.

2. Nicht zugegangene Wahlscheine

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus Obrigheim ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

3. Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines in folgenden Fällen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen,

  1. wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden
    • die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (2. Februar 2025)
    • die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (7. Februar 2025)
    • die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung versäumt hat,
  2. wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 3a) genannten Frist entstanden ist, oder
  3. wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.

4. Bei der Briefwahl beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwähler selbst sorgen.

5. Der Gesetzgeber hat die amtlichen Wahlumschläge für die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal (Urnenwahl) abgeschafft. Dies bedeutet, dass der Wähler im Wahllokal nur noch den amtlichen Stimmzettel erhält, den er in der Wahlkabine kennzeichnet. Anschließend hat er den Stimmzettel in der Wahlkabine so zu falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Falls die Stimmabgabe erkennbar ist, ist der Wähler vom Wahlvorstand zurückzuweisen. Auf Verlangen kann dem Wähler dann ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden.

6. Auch zur diesjährigen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte wieder eine kostenlose Stimmzettelschablone anfordern. Mithilfe der Schablone ist eine Stimmabgabe ohne fremde Hilfe möglich. Die Schablonen sowie die dazugehörige Audio-CD können bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenlos bestellt werden unter: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Blinde oder sehbehinderte Wähler dürfen die hier angeforderten Stimmzettelschablonen als privates Hilfsmittel bei der Bundestagswahl verwenden. In den Wahllokalen werden allerdings keine Wahlschablonen vorgehalten. Bei Bedarf ist es daher notwendig, die eigene Wahlschablone ins Wahllokal mitzubringen.

7. Am Wahltag werden ab 18.00 Uhr in den einzelnen Wahlbezirken die Ergebnisse ermittelt und festgestellt. Diese Sitzungen der Wahlvorstände sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Bundestagswahl sind öffentlich.

Das vorläufige Ergebnis wird am Wahlabend ins Internet gestellt. Es kann auf der Homepage der Gemeinde Obrigheim unter www.obrigheim.de eingesehen werden. Das amtliche Endergebnis wird nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses ins Internet gestellt und kann ebenfalls unter dieser Adresse eingesehen werden.

Erscheinung
Obrigheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

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Obrigheim

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Panorama
von Gemeinde Obrigheim
20.02.2025
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