Stadtverwaltung Haiterbach
72221 Haiterbach
Aus den Rathäusern

Hinweise nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg für die Sonn- und Feiertage

1. Allerheiligen (Freitag, 01.11.2024) Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie öffentliche Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften...

1. Allerheiligen (Freitag, 01.11.2024)

Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie öffentliche Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 03.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.

2. Volkstrauertag (Sonntag, 17.11.2024)

Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie öffentliche Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 05.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.

3. Totengedenktag - Totensonntag (Sonntag, 24.11.2024)

Von 05.00 Uhr bis 24.00 Uhr sind verboten:

a) öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;

b) sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;

c) öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr;

d) öffentliche Tanzunterhaltungen sowie öffentliche Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.

4. Adventssonntage (Sonntag, 01.12., 08.12., 15.12., 22.12., 24.12.2024)

In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

5. Heiliger Abend (Dienstag, 24.12.2024)

In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Dies gilt für die Zeit ab 17.00 Uhr.

6. Erster Weihnachtsfeiertag (Mittwoch, 25.12.2024)

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11.00 Uhr verboten.

Außerdem können öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen auch verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen Anstoß erregen.

Des Weiteren sind in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

7. Zweiter Weihnachtsfeiertag (Donnerstag, 26.12.2024)

In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

8. Silvester (Dienstag, 31.12.2024)

In der Nacht zum 01. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben.

In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Dies gilt für die Zeit von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Haiterbach, den 21.10.2024

Bürgermeisteramt Haiterbach - Ordnungsamt

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Haiterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024

Orte

Haiterbach

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Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Haiterbach
23.10.2024
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