Bürgerbüro Poppenweiler
71642 Ludwigsburg
Aus den Rathäusern

Hinweise zu Tanzverbot und Spielverbot an Feiertagen

Mit Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag stehen nun die besinnlichen Feiertage auf dem Kalender. Um diesen Charakter zu unterstreichen...

Mit Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag stehen nun die besinnlichen Feiertage auf dem Kalender. Um diesen Charakter zu unterstreichen, gilt an diesen Tagen ein Verbot von öffentlichen Tanzunterhaltungen sowie ein Spielverbot in Spielhallen und an Geldspielgeräten in Gaststätten und Diskotheken. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Immer wieder wird das Tanzverbot an Karfreitag diskutiert. Was viele nicht wissen: Die Regelung geht eigentlich viel weiter und gilt auch noch an anderen Feiertagen. Öffentliche Tanzunterhaltungen sind nämlich an folgenden Tagen verboten: an Gründonnerstag von 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr, an Allerheiligen, wenn dieser auf die Wochentage Montag bis Freitag fällt, von 3 bis 24 Uhr, wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag fällt, von 5 bis 24 Uhr, am allgemeinen Buß- und Bettag von 3 bis 24 Uhr sowie am Volkstrauertag und am Totensonntag von 5 bis 24 Uhr.

Außerdem darf an folgenden Feiertagen nicht mit Geldspielgeräten in Spielhallen, Gaststätten und Diskotheken gespielt werden: Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Heiligabend sowie am Ersten Weihnachtsfeiertag.

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von Bürgerbüro Poppenweiler
27.10.2023
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