Nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes Tübingen darf nur bündelbarer und holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit einem Astdurchmesser von max. 10 cm und einer max. Länge von 2,00 m angeliefert und gelagert werden.
Nicht angeliefert werden darf kurzer, nicht holziger Heckenschnitt (z.B. Buchsbaum, Buchenhecken, Liguster, Thuja), Laub, Rasen- oder Grasschnitt, Stauden oder Moos. Diese Abfälle können im Privatgarten gemulcht, kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Es ist auch möglich, diese Abfälle in dem auf dem Häckselplatz bereitgestellten Container gegen einen Selbstkostenpreis (bis 100 l = 2 €) zu entsorgen. Über diesen Betrag wird bei Bedarf auch eine Quittung ausgestellt.
Bis auf weiteres wird auf dem Häckselplatz kein Schnittgut von Buchsbäumen angenommen, da der Schädling Buchsbaumzünsler im Landkreis Tübingen nach wie vor aktiv ist. Das Schnittgut darf wegen der Ausbreitungsgefahr auch nicht in den Kompost verbracht werden; es kann entweder in gut verschlossenen Plastiksäcken über die Restmüllabfuhr oder direkt beim Entsorgungszentrum in Dußlingen entsorgt werden.
Sobald eine Anlieferung wieder möglich ist, werden wir Sie informieren.
Weitere Auskünfte erteilt das Bauamt (Tel. 07072 9155-4001).