Aus den Rathäusern

Hinweise zum richtigen Vorgehen bei Rattenbefall

Es kommt immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger im Rathaus anrufen, um Ratten zu melden. Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall...

Es kommt immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger im Rathaus anrufen, um Ratten zu melden. Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, sollten Maßnahmen ergreifen, um eine Rattenpopulation zu vermeiden.

Der städtische Bauhof leitet nur Maßnahmen ein, wenn Ratten in der Nähe von Kanalisationen bzw. im öffentlichen Bereich gesichtet werden.

Für Ratten im privaten Bereich sind ausschließlich die Grundstückeigentümer verantwortlich. Zur Bekämpfung von Ratten gibt es spezielle Fachfirmen, welche die notwendigen Maßnahmen für Sie einleiten.

Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren:

  • Müllbehälter aller Art wie Mülltonnen und Müllsäcke sollten grundsätzlich immer verschlossen gehalten werden, da sonst Ratten eindringen könnten.
  • Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
  • Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen im Garten sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf den Kompost geworfen werden.
  • Speise- und Nahrungsmittelreste sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als Nahrungsquelle dienen.
  • Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren dient ebenso Ratten als Nahrungsquelle. Tierfutter sollte daher immer verschlossen gelagert werden.
  • Fütterungen von Vögeln locken grundsätzlich auch Ratten an.
  • Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden.
  • Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Stadtverwaltung Neuenstein
25.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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