Es kommt immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger im Rathaus anrufen, um Ratten zu melden. Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, sollten Maßnahmen ergreifen, um eine Rattenpopulation zu vermeiden.
Der städtische Bauhof leitet nur Maßnahmen ein, wenn Ratten in der Nähe von Kanalisationen bzw. im öffentlichen Bereich gesichtet werden.
Für Ratten im privaten Bereich sind ausschließlich die Grundstückeigentümer verantwortlich. Zur Bekämpfung von Ratten gibt es spezielle Fachfirmen, welche die notwendigen Maßnahmen für Sie einleiten.
Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren: