Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist daher grundsätzlich verboten. In welchen Fällen Sie pflanzlichen Abfall verbrennen dürfen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Umweltschutzes (Stand 04/2024) zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien (dieses finden Sie auf unserer Homepage sowie auf der Homepage des Landratsamts).
ab einem Waldbrandgefahrenindex / Stufe 4
(diesen können Sie der Homepage des Deutschen Wetterdienstes entnehmen)
Ist eine Verwertung (wie vorstehend genannt) nicht möglich, gelten für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich folgende Bedingungen:
Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der Stadt Süßen (Tel.: 07162/96 16-722 oder 07162/96 16-111) und am Tag der Verbrennung bei der Feuerwehrleitstelle Göppingen (Tel.: 07161/91 83 40) anzuzeigen.
Die Polizeiposten Süßen und Eislingen werden von der Stadtverwaltung informiert.