Durch die Satzung der Gemeinde Epfendorf liegt die Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslagen einschließlich der Ortsdurchfahrten bei den Eigentümern und Besitzern von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen liegen.
Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind.
Ist ein Gehweg auf keiner Straßenseite vorhanden, sind am Rande der Fahrbahn Flächen in einer Breite von 1,0 Meter als Gehwegflächen zu räumen und zu streuen.
Der Schnee soll am Rand des Gehweges beziehungsweise der Straße, oder wenn die Möglichkeit besteht, auf dem eigenen Grundstück abgelagert werden. Keinesfalls sollte der Schnee auf die Straße geworfen werden, weil dies zu Unfällen führen und der Straßenanlieger dafür haftbar gemacht werden kann.
Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßenabläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und sonstige zu räumende Flächen, sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können.
Werktags muss bis 07:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen gilt die Räum- und Streupflicht bis 08:00 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet jeweils um 22:00 Uhr.
Wir bitten insbesondere im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, älteren Menschen, die der Räum- und Streupflicht nur unter Schwierigkeiten nachkommen können, zu helfen!
Des Weiteren bitten wir Sie, beim Parken am Fahrbahnrad darauf zu achten, dass auch die Winterdienstfahrzeuge der Gemeinde durchkommen, sodass die Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde gewährleistet ist.
Nähere Informationen zur Streu- und Räumpflicht finden Sie für Epfendorf in der Räum- und Streupflicht-Satzung auf der Homepage der Gemeinde Epfendorf www.epfendorf.de.