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Hinweise zur Bürgermeisterwahl in Erlenbach am 26. April 2026

Wahl in den Wahllokalen Die drei Wahllokale Rathaus, Foyer Rathaus, Klingenstr. 2 Hüttenäcker, Kita Hüttenäcker, Foyer, In den Hüttenäckern...

Wahl in den Wahllokalen

Die drei Wahllokale

  • Rathaus, Foyer Rathaus, Klingenstr. 2
  • Hüttenäcker, Kita Hüttenäcker, Foyer, In den Hüttenäckern 1
  • Binswangen, Kita Mühlgasse, Foyer, Mühlgasse 13

sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen gehen sollen, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie zur Wahl ein gültiges Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mit, das macht es den Wahlteams einfacher. Falls Sie einen Wahlschein mit Briefwahl beantragt haben, die Briefwahlunterlagen aber nicht benutzt haben und jetzt ganz normal in Ihrem Wahlbezirk vor Ort wählen wollen, müssen Sie den Wahlschein mitbringen.

Nachdem Sie am Wahltag gewählt haben, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung wieder zurück. Diese benötigen Sie wieder, falls es zu einer Stichwahl kommen sollte. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung deshalb vorerst auf.

Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

  • In der letzten Woche vor der Wahl können Sie die Briefwahl zu den Öffnungszeiten auch gerne im Rathaus vor Ort im BürgerBüro bzw. beim Wahlamt (Zi. 2, 3–5) erledigen. Der Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) muss aber trotzdem ausgefüllt mitgebracht werden.
  • Der Link für den Internet-Wahlscheinantrag ist bis Donnerstag, 23. April 2026 bis 12.00 Uhr freigeschaltet. Danach ist keine Beantragung online mehr möglich, auch nicht über den QR-Code.
  • Bitte beantragen Sie ab Freitag, 24. April 2026 keine Wahlunterlagen per E-Mail mehr. Die Reaktionszeit, die wir haben, um den Antrag zu bearbeiten und die Unterlagen zuzustellen, ist nun einfach zu kurz.

Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen „in letzter Minute“

  • Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 24. April 2026, 18.00 Uhr auf dem Rathaus beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir ab 12.15 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefon-Nr. 0160/8853179 eingerichtet haben. Bitte rufen Sie deshalb vorher an, wenn Sie noch Briefwahlunterlagen benötigen.
  • Bis Samstag, 25. April 2026, 12.00 Uhr können wahlberechtigte Personen einen neuen Wahlschein beantragen, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Von 11.00 bis 12.00 Uhr ist deshalb eine Rufbereitschaft unter der Telefon-Nr. 0160/8853179 eingerichtet. Bitte rufen Sie vorher an, wenn Sie noch Briefwahlunterlagen benötigen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
  • Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen auf dem Rathaus Erlenbach, Klingenstr. 2, beantragen, wenn sie nachweisen,
  1. dass sie ohne eigenes Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen,
  2. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- und Einsichtsfrist entstanden ist,
  3. wenn das Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt wurde.
  • Bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr können auch solche Personen Briefwahl beantragen (ebenfalls auf dem Rathaus), die wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichen können.
  • Bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr können nachträglich die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden, wenn Wahlberechtigte zwar einen Wahlschein haben, aber nicht die Wahlunterlagen wie Stimmzettel, Merkblatt und Umschläge.

Achtung

Die Kommunalwahlordnung schreibt Folgendes vor

Beantragung für einen anderen

Wer für einen anderen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Abholung der Briefwahlunterlagen

Grundsätzlich können die Briefwahlunterlagen nur persönlich abgeholt werden oder sie werden mit der Post verschickt bzw. durch den Amtsboten zugestellt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt werden können.

Abgabe von Wahlbriefen

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. April 2026 um 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus, Klingenstr. 2, Sitzungssaal im 1. OG, sein. Falls Sie Briefwahl gemacht haben und den Wahlbrief noch nicht abgegeben haben, erledigen Sie dies bitte zügig. Der Wahlbrief kann auch am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben oder bis 18.00 Uhr in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Bitte werfen Sie die Wahlbriefe nicht in Briefkästen der Wahllokale Hüttenäcker oder Binswangen ein.

Ihr Wahlamt

Erscheinung
Nachrichten aus Erlenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2026
von Gemeinde Erlenbach
16.04.2026
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