Wahl in den Wahllokalen
Die drei Wahllokale
sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen gehen sollen, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie zur Wahl ein gültiges Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mit, das macht es den Wahlteams einfacher. Falls Sie einen Wahlschein mit Briefwahl beantragt haben, die Briefwahlunterlagen aber nicht benutzt haben und jetzt ganz normal in Ihrem Wahlbezirk vor Ort wählen wollen, müssen Sie den Wahlschein mitbringen.
Nachdem Sie am Wahltag gewählt haben, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung wieder zurück. Diese benötigen Sie wieder, falls es zu einer Stichwahl kommen sollte. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung deshalb vorerst auf.
Die Kommunalwahlordnung schreibt Folgendes vor
Beantragung für einen anderen
Wer für einen anderen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Abholung der Briefwahlunterlagen
Grundsätzlich können die Briefwahlunterlagen nur persönlich abgeholt werden oder sie werden mit der Post verschickt bzw. durch den Amtsboten zugestellt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt werden können.
Abgabe von Wahlbriefen
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. April 2026 um 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus, Klingenstr. 2, Sitzungssaal im 1. OG, sein. Falls Sie Briefwahl gemacht haben und den Wahlbrief noch nicht abgegeben haben, erledigen Sie dies bitte zügig. Der Wahlbrief kann auch am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben oder bis 18.00 Uhr in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Bitte werfen Sie die Wahlbriefe nicht in Briefkästen der Wahllokale Hüttenäcker oder Binswangen ein.
Ihr Wahlamt