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Hinweise zur Kirchenwahl 2025

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. ...

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.

Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Die vorgeschlagenen BewerberInnen müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falsche Lehre der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Kein Bewerber, keine Bewerberin darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist im Pfarramt, Binswanger Str. 27 erhältlich.

In unserer Gemeinde sind 7 KirchengemeinderätInnen zu wählen.

Der Kirchengemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Anlegung der Wählerliste beschlossen.

Die Wählerliste zur Wahl des Kirchengemeinderats und der Landessynode ist von Montag, 20. Oktober 2025 bis Freitag, 24. Oktober 2025 im Pfarramt in der Binswanger Str. 27 zur Einsicht aufgelegt.

Gegen die Wählerliste ist ggf. bis zum 24. Oktober um 18.00 Uhr Einsprache beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats möglich. Pfarrer Georg Schirkoyer, Binswanger Str. 27, 74172 Neckarsulm, Pfarramt Tel. 07132/2477

Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen. Vordrucke dafür sind im Pfarramt erhältlich. Abgabe bis spätestens 16.11.2025 im Pfarramt.

Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Das Wahllokal der Christuskirchengemeinde ist am 1. Advent (nach dem Gottesdienst) im Gemeinderaum der Christuskirche von 11.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Allen Wähler/innen werden die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugeschickt. Sie können also mit Briefwahl wählen oder durch Stimmabgabe im Wahllokal.

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Ausgabe 35/2025
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