Am Sonntag, 08. März 2026 finden in Denkendorf die Landtagswahl und die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt. Im Vorfeld hierzu einige Hinweise:
Wahlberechtigt für die Landtags- und Bürgermeisterwahl ist,
wer am Wahltag
Seit dem 26. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungskarten innerhalb der Gemeinde Denkendorf verteilt. Die Zustellung an alle Wahlberechtigten wird bis spätestens am Sonntag, 15.02.2026, abgeschlossen sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, sich aber für wahlberechtigt halten, sollten Sie umgehend, bis spätestens Freitag, 13. Februar 2026, 12:00 Uhr, beim Bürgeramt der Gemeinde (Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer E01) schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen beziehungsweise einen Antrag auf Berichtigung stellen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, Ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bürgermeisterwahl mit der ausgefüllten Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (DIN-A4) beim Bürgermeisteramt.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16.02.2026 ausgegeben werden können. Die Bearbeitung erfolgt nach
der Reihenfolge des Eingangs, es sei denn die Unterlagen müssen ins Ausland versendet werden, dann haben diese Vorrang.
Sie können die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in den Rathaus-Briefkasten werfen oder innerhalb der regulären Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (EG) abgeben. In letzterem Falle haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahl, ab voraussichtlich 16.02.2026, direkt vor Ort auszuüben. Bitte beachten Sie, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Auch dieses Mal können Sie die Briefwahlunterlagen über dasInternet beantragen. Auf der Website der Gemeinde Denkendorf (www.denkendorf.de) finden Sie den elektronischen Antrag unter der Rubrik „Gemeinde & Politik“ – „Wahlen“ ab 05.02.2026. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung benötigen, um dieses Angebot nutzen zu können. Die darauf enthaltenen Angaben dienen zur Identifikation Ihrer Person und Ihrer Wahlberechtigung.
Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet endet am Donnerstag, 05.03.2026, um 11.00 Uhr. Danach können Wahlscheine nur noch beim Wahlamt im Rathaus beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen (Wahlscheine mit Stimmzetteln und farbigen Kuverts) werden Ihnen dann per Amtsbote bzw. Post zugestellt.
Die Stimmzettel für die Landtags- und Bürgermeisterwahl erhalten Sie – sofern Sie nicht per Briefwahl wählen – erst im Wahllokal.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Landtagswahlrecht mit zwei Stimmenund einem Wahlalter ab 16 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg unter: www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg