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Politik

Hinweise zur Landtagswahl am 8. März 2026

In einer der letzten Ausgaben der „Mitteilungen aus Gingen“ sind in einer amtlichen Bekanntmachung die maßgeblichen Hinweise für die Durchführung...
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In einer der letzten Ausgaben der „Mitteilungen aus Gingen“ sind in einer amtlichen Bekanntmachung die maßgeblichen Hinweise für die Durchführung der Landtagswahl bereits abgedruckt worden. Auf einige wichtige Punkte soll nachstehend nochmals hingewiesen werden:

Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Wahllokale befinden sich

  • im Samariterstift, Begegnungsstätte, Kirchgasse 3 (Wahlbezirk 001-01)
  • im Rathaus, Bahnhofstraße 25, Erdgeschoss, Zimmer 14 (Wahlbezirk 001-02)
  • in der Hohensteinschule, Wilhelmstraße 70, Mehrzweckraum (Wahlbezirk 001-03)

Die genaue Bezeichnung des Wahllokals ist dem Wahlbenachrichtigungsschein zu entnehmen. Bringen Sie bitte zur Wahl den Wahlbenachrichtigungsschein sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Sonntag Ihr Wahllokal aufzusuchen, haben Sie die Gelegenheit, mittels Briefwahl zu wählen.

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Auf den Wahlbenachrichtigungsschreiben finden Sie die näheren Informationen zur Briefwahl und den entsprechenden Antrag.

Wahlscheine (Briefwahl) können bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden. Das Rathaus bzw. unser Bürgeramt ist aus diesem Grund am Freitag, dem 06.03.2026, auch nachmittags von 14.00 bis 15.00 Uhr besetzt. Bitte klingeln Sie am Haupteingang des Rathauses!

Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, kann ein Ersatz-Wahlschein bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr beantragt werden. Für diese Fälle steht im Rathaus am Samstag zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Tel. Nr.: 0173/2462550 bereit.

Bei plötzlicher Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragt werden. Bitte melden Sie sich hier beim Wahlamt unter der Telefonnummer 07162 9606-30.

Bei der Landtagswahl 2026 gilt zum ersten Mal ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und einem Wahlalter ab 16 Jahren.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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