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Hinweise zur Leinenpflicht und Sauberkeit

Wir weisen darauf hin, dass im Gemeindegebiet folgende Regelungen gelten: Hunde sind im Wohngebiet grundsätzlich an der Leine zu führen Außerhalb...

Wir weisen darauf hin, dass im Gemeindegebiet folgende Regelungen gelten:

  • Hunde sind im Wohngebiet grundsätzlich an der Leine zu führen
  • Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde so zu halten, dass sie jederzeit unter Kontrolle des Halters stehen
  • Hundekot ist vom Halter unverzüglich zu beseitigen

Die entsprechenden Vorschriften ergeben sich aus der gemeindlichen Polizeiverordnung und dienen der Sicherheit sowie einem rücksichtsvollen Miteinander.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Gemeinde Aldingen
07.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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