In der Kernstadt Horb a. N. und in einzelnen Stadtteilen gibt es vermehrt Beschwerden über die Müllentsorgung und Mülltrennung sowie zur ordnungsgemäßen Bereitstellung für die einzelnen Abfuhrtermine. Oft werden Mülltonnen und Gelbe Säcke schon Tage vor der Abholung am Straßenrand oder auf Gehwegen abgestellt. Das führt zu Straßenverschmutzungen, Verkehrsbehinderungen und kann Schädlinge wie Ratten anziehen. Ratten sind gefährlich, weil sie ansteckende Krankheiten auf Menschen übertragen können. Deshalb bittet die Stadtverwaltung Horb a. N., die Mülltonnen und Gelbe Säcke in einem geschlossenen Raum zu lagern und erst kurz vor der Abholung bereitzustellen.
Auch wird in letzter Zeit vermehrt in der Kernstadt und in den jeweiligen Stadtteilen festgestellt, dass Hausmüllabfälle von der Bevölkerung in öffentlichen Mülleimern entsorgt werden, was nicht erlaubt ist. Die öffentlichen Mülleimer sind nur für kleine Dinge wie bspw. Papiertaschentücher, Zigarettenschachteln, u. ä. gedacht. Bei zu viel Hausmüll kann eine größere Restmülltonne beim Abfallwirtschaftsamt des Landratsamts Freudenstadt beantragt oder zusätzliche Restmüllsäcke (Mehrbedarfssäcke), mit einer Füllmenge von 50 Litern, für jeweils 7,00 Euro im Horber Bürgerbüro oder in den jeweiligen Ortschaftsverwaltungen gekauft werden. Die Restmüllsäcke können bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.
Die Entsorgung von Leichtverpackungen über den Gelben Sack wird von den Dualen Systemen Deutschland (DSD) organisiert. Im Landkreis Freudenstadt übernimmt das Entsorgungsunternehmen REMONDIS diese Aufgabe. Die Stadtverwaltung Horb a. N. ist dafür primär nicht zuständig und bittet, Beschwerden direkt über die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 122 32 55 zu melden.
Ebenfalls weist die Stadtverwaltung Horb a. N. darauf hin, dass die Sperrmüllentsorgung zweimal jährlich stattfindet und der Sperrmüll frühestens am Tag vor der Abholung bereitgestellt werden darf. Pro Haushalt dürfen nur 3 m³ bei der Sperrmüllabholung entsorgt werden. Eine weitere Möglichkeit für die Sperrmüllentsorgung ist die eigenständige Anlieferung an die Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen. Mit einem jährlichen Gutschein können bis zu 3 m³ Sperrmüll kostenlos abgegeben werden.
Alle Abfuhrtermine für die Kernstadt und die jeweiligen Stadtteile sowie hilfreiche Informationen zur Abfalltrennung gibt es in der Abfall-App oder auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs Freudenstadt unter www.awb-fds.de.
Die Stadtverwaltung Horb a. N. bittet alle, sich an die Regeln zu halten, um die Umwelt und das Stadtbild zu schützen, das sicherlich im Interesse aller ist.