Hinweise zur Nutzung der Schutzhütte – Bitte beachten Sie die Mietordnung

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Schutzhütte unserer Ortschaft steht Ihnen gerne für gesellige Zusammenkünfte und Veranstaltungen zur Verfügung....

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Schutzhütte unserer Ortschaft steht Ihnen gerne für gesellige Zusammenkünfte und Veranstaltungen zur Verfügung. Damit alle Nutzerinnen und Nutzer ein angenehmes Erlebnis haben und die Nachbarschaft nicht gestört wird, bitten wir Sie, folgende Hinweise aus der Mietordnung zu beachten:

1. Einhaltung der Nachtruhe:
Ab 22:00 Uhr gilt die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe. In diesem Zeitraum ist besondere Rücksicht geboten. Musik darf – auch im Außenbereich – nur noch in Zimmerlautstärke abgespielt werden.

2. Was bedeutet „Zimmerlautstärke“?
Musik gilt als zimmerlaut, wenn sie außerhalb der Hütte oder bei geschlossenen Fenstern kaum oder gar nicht mehr zu hören ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie anderer Besucher der Anlage.

3. Keine eigenen Musikanlagen:
Das Mitbringen oder der Betrieb eigener Musikanlagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise im Mietvertrag und in der Hüttenordnung.

4. Rücksichtnahme zu jeder Zeit:
Auch außerhalb der Ruhezeiten bitten wir darum, auf andere Nutzer und Anwohner Rücksicht zu nehmen. Übermäßige Lautstärke, insbesondere im Freien, ist zu vermeiden.

5. Konsequenzen bei Verstößen:
Bei Missachtung der Regeln kann es zu einem sofortigen Verweis von der Hütte kommen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, künftig keine weiteren Vermietungen an Personen auszusprechen, die gegen die Ordnung verstoßen haben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit unsere Schutzhütte ein Ort der Begegnung für alle bleiben kann.

Ihre Ortschaftsverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2025
von Stadtverwaltung Horb
30.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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