Sowohl die Urnenstelen und -wände als auch die Hügel- und Rasengräber stellen eine pflegefreie Form der Bestattung dar. Es ist keine Fläche für dauerhaften Blumen- oder Grabschmuck vorgesehen. Nur zur Bestattung ist Blumen- und Grabschmuck erlaubt, der aber nach 2 bis 3 Wochen wieder vollständig entfernt werden muss. Ein dauerhaftes Abstellen von Blumen- und Grabschmuck ist nicht möglich.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb darum, an den Stelen, Wänden und den Hügel- und Rasengräbern auf allen Friedhöfen der Stadt Neuenstadt keinen dauerhaften Blumen- und Grabschmuck aufzustellen. Unsere Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung werden die betreffenden Grabstätten in regelmäßigen Abständen säubern und allen vorhandenen Grabschmuck entfernen.
Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für das Verständnis.
Falls Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne jederzeit an die Friedhofsverwaltung (Frau Bauer, Tel, 07139/9726; sonja.bauer@neuenstadt.de) wenden. Vielen Dank.