Die sechsjährige Amtszeit der Ende 2019 gewählten Kirchenältesten läuft Ende des Jahres 2025 ab. Daher werden am 30. November dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden darum gebeten, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 26. September 2025 über das Pfarramt einzureichen.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein und der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben. Es dürfen nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die Mitglied der Evangelische Kirchengemeinde Hockenheim sind und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu kommt die Bereitschaft, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, und verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen. In der Kirchengemeinde Hockenheim sind vier Kirchenälteste zu wählen.