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Höchstberger Baugebiet geht nächsten Schritt

„Ob dem Dorf V“: Mehr Grundstücke fallen an die Stadt – Gemeinderat erhöht deshalb Ausfallbürgschaft Der Gemeinderat hat grünes Licht...
Höchstberger Baugebiet

„Ob dem Dorf V“:Mehr Grundstücke fallen an die Stadt – Gemeinderat erhöht deshalb Ausfallbürgschaft

Der Gemeinderat hat grünes Licht gegeben: Die Stadt Gundelsheim setzt die Entwicklung des Baugebiets „Ob dem Dorf V“ im Stadtteil Höchstberg fort. Das Gremium stimmte mehrheitlich der Finanzierung, einer Erhöhung der Ausfallbürgschaft sowie einer Prognose für die Grundstücksverkäufe zu. Damit kann die Stadt in den kommenden Jahren bis zu 44 eigene Bauplätze vermarkten, um neue Wohnmöglichkeiten zu schaffen und den Stadtteil weiterzuentwickeln. Das Projekt bedeutet eine hohe finanzielle Verantwortung, bietet aber zugleich Chancen, mehr Familien nach Höchstberg zu holen, junge Familien im Ort zu halten und die Infrastruktur langfristig zu stärken. „Dieses Baugebiet schafft dringend benötigten Wohnraum und stärkt die Zukunft von Höchstberg. Wir legen damit die Basis für eine lebendige Entwicklung unseres Stadtteils“, erklärt Bürgermeisterin Heike Schokatz. Die Erschließung beginnt 2026.

Neues Wohngebiet als Chance

Das Baugebiet „Ob dem Dorf V“ liegt am nordöstlichen Rand von Höchstberg und soll in den nächsten Jahren Raum für insgesamt rund 47 neue Bauplätze schaffen, 44 davon fallen an die Stadt. Ziel ist es, jungen Familien und Bauinteressierten attraktive Grundstücke zu bieten und damit den Zuzug nach Höchstberg zu fördern. Die Planung läuft bereits seit mehreren Jahren: 2021 entschied sich der Gemeinderat für die Zusammenarbeit mit der ESB KommunalProjekt AG als Erschließungsträger. Im Jahr 2024 wurde ein Vertrag unterzeichnet, der die Erschließung, die Kostentragung sowie die Finanzierung über ein Sonderkonto regelt.

Finanzierung und Vertragsmodell gesichert

Um das Baugebiet zu erschließen und die Kosten zu decken, stellt die ESB KommunalProjekt AG ein Sonderkonto bei der LBBW bereit. Darüber laufen alle Zahlungen und Abrechnungen. Für die notwendigen Kredite übernimmt die Stadt eine Ausfallbürgschaft. Diese Bürgschaft sichert das Projekt gegen Zahlungsausfälle ab und soll den Baufortschritt gewährleisten.

Im Laufe der Planung zeigte sich, dass deutlich mehr Grundstücke an die Stadt fallen als ursprünglich gedacht. Statt etwa der Hälfte erhält die Stadt 44 Grundstücke, was eine Erhöhung der Bürgschaft um 3,1 auf 5,9 Millionen Euro nach sich zieht. Diese Summe ergibt sich aus Grundstückswerten, Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten, die die Stadt wie ein privater Käufer tragen muss. Zum Vertragsende verpflichtet sich die Stadt zudem, eine eventuelle Restschuld zu übernehmen. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass das Baugebiet unvollendet bleibt oder der Erschließungsträger auf seinen Kosten sitzen bleibt. Diesen potenziellen Kosten stehen allerdings die Werte der Grundstücke gegenüber.

Verkaufsprognose und Zeitplan

Die Stadt rechnet damit, den Verkauf der Bauplätze ab 2027 starten zu können. Nach aktueller Prognose können bis 2032 insgesamt 33 Grundstücke verkauft werden, was Erlöse von rund 4,5 Millionen Euro bringen könnte. Elf Bauplätze sind dann voraussichtlich noch im Eigentum der Stadt, ihr Wert wird auf etwa 1,5 Millionen Euro geschätzt. Für diese Grundstücke muss die Stadt die Finanzierung bis auf Weiteres absichern und dafür gegebenenfalls zusätzliche Kredite aufnehmen.

Da der genaue Vermarktungszeitpunkt nicht vorhersehbar ist, will die Stadt flexibel reagieren. Preissteigerungen während der Vermarktungsphase sind möglich, wenn sich die Bauplatznachfrage positiv entwickelt. Gleichzeitig achtet der Gemeinderat darauf, keine Verkäufe unter Wert vorzunehmen, damit der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

Verkaufspreise werden später festgelegt

In den kommenden Monaten arbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit der ESB KommunalProjekt AG an den finalen Verträgen. Sobald die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind und belastbare Kosten vorliegen, kann der Gemeinderat die endgültigen Verkaufspreise festlegen. Die Vermarktung soll spätestens ab 2026 beginnen.

Erscheinung
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Ausgabe 28/2025
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