Stadtverwaltung Bad Friedrichshall
74177 Bad Friedrichshall
Aus den Rathäusern

Holzlagerplatz für Holz aus dem Stadtwald Bad Friedrichshall (alle Ortsteile)

Wie bereits bekannt gegeben, darf aufgearbeitetes Brennholz nicht mehr im Kocherwald gelagert werden. Die Stadt Bad Friedrichshall bietet Holzlagerplätze...

Wie bereits bekannt gegeben, darf aufgearbeitetes Brennholz nicht mehr im Kocherwald gelagert werden. Die Stadt Bad Friedrichshall bietet Holzlagerplätze zur Pacht an. Diese Holzlagerplätze können für Brennholz, welches aus dem Stadtwald Bad Friedrichshall gekauft wurde, angepachtet werden. Der Holzlagerplatz befindet sich im Gewann Tiergarten, am Ende der Straße „Beim Alten Schacht“, direkt am Waldrand. Die Einzelflächen kosten je nach Größe 10 – 25 Euro im Jahr und sind auf vier Jahre anzupachten.

Unter anderem sind folgende Auflagen/Pachtbedingungen im Pachtvertrag enthalten:

1. Der Pachtvertrag läuft über max. 4 Jahre. Der Pachtzins für die gesamte Laufzeit ist im Voraus fällig.

2. Auf der Pachtfläche darf nur unbehandeltes Brennholz aus dem Stadtwald gelagert werden.

3. Anpachtung von mehreren Pachtflächen ist möglich (max. 30 fm pro Pächter erlaubt), muss aber im Einzelfall geprüft werden.

4. Das Bearbeiten und Zusägen des Holzes auf dem Holzlagerplatz ist nur durch einen professionellen Zusäger in der Zeit von August bis März (außerhalb der Brut- und Setzzeiten) gestattet. Der dabei anfallende Sägeabfall ist auf eigene Kosten sofort zu entfernen.

5. Weiter- oder Unterverpachtung ist nicht gestattet.

Ein Anspruch auf einen Holzlagerplatz entsteht erst durch Abschluss eines Pachtvertrags in schriftlicher Form.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Pachtvertrag versendet, erst nach Unterschrift wird die Berechtigungskarte für den Lagerplatz ausgehändigt.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte gerne per Mail oder tel. an Frau Baar (07136/832-225, beate.baar@friedrichshall.de).

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von Stadtverwaltung Bad Friedrichshall
10.10.2024
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