Bei der Gemeindeverwaltung Bodelshausen sind Beschwerden darüber eingegangen, dass manche Hundehalter ihre Hunde mit in den Friedhofsbereich hineinnehmen.
Dies stellt einen Verstoß gegen unsere Friedhofssatzung dar.
Laut § 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bodelshausen dürfen ausgenommen von Blindenhunden keine Tiere mit in den Friedhof genommen werden.
Nachfolgend haben wir § 3 der Friedhofssatzung abgedruckt:
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen mit Kinderwagen, Rollstühlen, kleinen Handwagen und Schubkarren, die zur Pflege der Grabstätten benötigt werden, sowie mit Fahrzeugen der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen
c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu
beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
g) Druckschriften zu verteilen.
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind
Wir bitten um Beachtung
Ihre Gemeindeverwaltung