Im Mai führte die Gemeindeverwaltung eine Hundebestandsaufnahme durch. Dafür wurde eine Firma mit der Befragung der Haushalte beauftragt. Die Bestandsaufnahme hatte zum Ergebnis, dass bis Ende Juni insgesamt 26 zuvor nicht veranlagte Hunde veranlagt wurden. Der Hundebestand im Gemeindegebiet ist damit auf 291 Hunde gestiegen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmal auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Hundesteuersatzung. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Sollte dies nicht geschehen, droht ein Ordnungsgeld.
Wie sich durch die Befragung herausgestellt hat, kann die Verwaltung leider nicht davon ausgehen, dass die Hundehalter in allen Fällen ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden, weswegen sich die Verwaltung vorbehält auch in Zukunft weitere Bestandsaufnahmen und Kontrollen durchzuführen.
An dieser Stelle möchte sich die Gemeindeverwaltung ausdrücklich bei den Hundehaltern bedanken, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden. Weiter dankt die Gemeindeverwaltung allen Einwohnern für die Zusammenarbeit und das Verständnis.