Nussbaum-Logo
Sonstige

Hundehalter

Immer mehr Bürger wenden sich an die Gemeindeverwaltung und klagen über freilaufende Hunde oder Verunreinigungen durch Hundekot. Die meisten Bürger...

Immer mehr Bürger wenden sich an die Gemeindeverwaltung und klagen über freilaufende Hunde oder Verunreinigungen durch Hundekot.

Die meisten Bürger sind nicht begeistert oder gar verängstigt, wenn Hunde sie beschnuppern oder an Ihnen hochspringen.

Als verantwortungsbewusster Hundehalter und Mitbürger sollten Sie folgende Hinweise und Ratschläge befolgen:

  • Nach § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung müssen Hunde im Orts-Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen (bis zum Campingplatz) an der Leine geführt werden.
  • Außerhalb des Ortes dürfen Hunde, ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
  • Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen und öffentlichen Wegen, in Grünanlagen oder Anpflanzungen sind zu entfernen (Hundekottüten gibt es kostenlos auf dem Rathaus).

Wenn Sie zu den Hundehaltern gehören, die bisher schon danach gehandelt haben, danken wir Ihnen hierfür.

Das Bürgermeisteramt

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig
Kategorien
Sonstige
Sport