Aus den Rathäusern

Hundehalter müssen steuerliche Pflichten beachten

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Waldenbuch verpflichtet alle Personen, die einen über drei Monate alten Hund halten, diesen innerhalb...

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Waldenbuch verpflichtet alle Personen, die einen über drei Monate alten Hund halten, diesen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund drei Monate alt wurde, unter Angabe der Hunderasse, bei der Stadtverwaltung - Steueramt - anzumelden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 12 der Hundesteuersatzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die gleiche Pflicht besteht bei der Beendigung einer Hundehaltung innerhalb der Stadt. Wenn ein Hund veräußert wird, so ist bei der Abmeldung auch der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Die Hundesteuerschuld entsteht in jedem Rechnungsjahr am 01. Januar für jeden zu diesem Zeitpunkt gehaltenen, über drei Monate alten Hund. Beginnt die Hundehaltung erst nach dem 01. Januar, so entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen Hundesteuermarke zu versehen, sobald sich der Hund außerhalb des vom Besitzer bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes aufhält. Die Hundesteuermarke ist sichtbar zu befestigen. Bei der Abmeldung ist die Steuermarke bei der Stadtverwaltung abzugeben.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 156,00 € für jeden Hund. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich dieser Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 312,00 €. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Hausmitgliedern gemeinsam gehalten, auch wenn sie mehreren Personen gehören.

Für jeden Kampfhund beträgt die jährliche Steuer 970,00 €.

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024

Orte

Waldenbuch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Waldenbuch
15.11.2024
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