Meldepflicht für Hunde:
Die Gemeindeverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass für Hunde eine Hundesteuerpflicht besteht. Diese beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Hundehaltung folgt, frühestens jedoch nach Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes.
Hundekot und Leinenpflicht:
Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Heuwiesen oder Spielplätzen sorgt nicht nur für Ärger, sondern kann auch gesundheitliche Risiken darstellen. Innerorts gilt eine generelle Leinenpflicht. Hunde sind stets zu beaufsichtigen und Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. Hundekot gehört in die Restmülltonne. Das Mitführen von Hundekotbeuteln, die von der Gemeinde an vielen Stellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, hilft dabei, die Gemeinde sauber und lebenswert zu halten.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um gegenseitige Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr Verständnis, ihre Rücksichtnahme und ihren Beitrag zu einem guten und respektvollen Miteinander in der Gemeinde.