Hundekot in Grünflächen
Aus gegebenem Anlass müssen wir leider erneut darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist, beim Ausführen des Tieres dessen Hinterlassenschaften einzusammeln und ordnungsgemäß über den Restmüll zu entsorgen. In den vergangenen Wochen häuften sich die Fälle von Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen und sogar in privaten Gärten. Die Verschmutzungen gehen zu Lasten der Allgemeinheit und zeugen nicht von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und dem Tier. Die Gemeinde Neckargerach unterstützt die Hundehalter durch das Aufstellen sogenannter „Dogstations“, in welchen Beutel zur Entsorgung des Hundekotes ebenso vorhanden sind wie die Möglichkeit der kostenfreien Beseitigung desselbigen. Dennoch kam es in den vergangenen Wochen immer wieder zu entsprechenden Vorfällen in der Gemeinde (u. a. im Bereich des Neckarlauers).
Wir appellieren daher an die Hundebesitzer, sich entsprechend zu verhalten und Verantwortung zu übernehmen. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt und können mit einem Bußgeld, gemäß § 13 i. V. m. § 28 der gemeindlichen Polizeiverordnung in Höhe von 30,00 € geahndet werden. Die Bevölkerung bitten wir um Mithilfe und Meldung von Verstößen.