... dann haben Sie sich bestimmt nicht darüber gefreut.
Wir möchten deshalb an die Vernunft aller Hundehalter appellieren, den Hundekot des Hundes nach seiner Notdurft unverzüglich zu beseitigen.
Wiederholt gingen beim Ordnungsamt der Stadt Rosenfeld Klagen über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen und in privaten Gärten ein. Insbesondere betrifft dies aktuell den Bereich Leidringer Straße/ Wöhrd.
§ 13 der städtischen Polizeiverordnung schreibt vor, dass der Halter oder der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen stellen nach der Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Wir bitten die Hundehalter um ordnungsgemäßes Verhalten und Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Belange der Mitmenschen, damit Tierhaltung für niemand zum Ärgernis wird.
Vielen Dank!
Stadtverwaltung Rosenfeld
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung