Es häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot. Bedauerlicherweise sind nach wie vor auf und neben Wegen, in Vorgärten und besonders ärgerlich auf Spielplätzen, Hinterlassenschaften von Hunden zu sehen und zu riechen.
Das Ordnungsamt weist deshalb erneut auf die verbindlichen Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen hin: Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Verstöße gegen diese Vorschrift können und werden mit einem Bußgeld geahndet! Wir werden künftig verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften achten.
Die nochmalige Bitte an alle Hundehalterinnen und -halter: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend und benutzen Sie die Kotbeutel aus den aufgestellten Hundetoiletten! Mit der Freude, einen Hund zu besitzen, gehört auch die Verantwortung, für seine Hinterlassenschaften zu sorgen. Indem Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes verantwortungsvoll handhaben, tragen Sie zu einer sauberen Umwelt sowie einem guten sozialen Miteinander bei.