In letzter Zeit häufen sich leider wieder vermehrt die Klagen über Verunreinigungen durch Hunde.
Hundekot auf Gehwegen, Grünstreifen und besonders ärgerlich auch auf Spielplätzen.
Das Ordnungsamt weist deshalb erneut auf die verbindlichen Vorschriften der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Waibstadt hin. Nach diesen Regelungen hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Parkplätze) verrichtet. Diese Vorschrift gilt auch für öffentliche Grünanlagen und fremde Vorgärten.
Sollte Ihr Vierbeiner seine Notdurft doch an einem der oben aufgeführten Punkten verrichten, ist diese vom Hundehalter/Hundeführer unverzüglich zu entfernen!
Verstöße gegen diese Vorschrift können und werden mit einem Bußgeld geahndet! Wir werden künftig verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften achten und appellieren daher dringend an die Hundeführer, die Notdurft ihres Hundes zu beseitigen. Ein bisschen Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein tragen wesentlich dazu bei, das Zusammenleben in unserer Stadt zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.