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Aus den Rathäusern

Hundekot auf Wegen und in Grünflächen

Aus gegebenem Anlass müssen wir leider erneut darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist, beim Ausführen des Tieres dessen Hinterlassenschaften...

Aus gegebenem Anlass müssen wir leider erneut darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist, beim Ausführen des Tieres dessen Hinterlassenschaften einzusammeln und ordnungsgemäß über den Restmüll zu entsorgen. In den vergangenen Wochen häuften sich die Fälle von Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, in privaten Gärten und sogar auf Gräbern auf dem Friedhof. Die Verschmutzungen gehen zulasten der Allgemeinheit und zeugen nicht von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und dem Tier. Die Gemeinde Neckargerach unterstützt die Hundehalter durch das Aufstellen sogenannter „Dogstations“, in welchen Beutel zur Entsorgung des Hundekotes ebenso vorhanden sind wie die Möglichkeit der kostenfreien Beseitigung des selbigen. Dennoch kam es in den vergangenen Wochen immer wieder zu entsprechenden Vorfällen in der Gemeinde. Wir appellieren daher an die Hundebesitzer, sich entsprechend zu verhalten und Verantwortung zu übernehmen. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt und können mit einem Bußgeld, gemäß § 13 i. V. m. § 28 der gemeindlichen Polizeiverordnung in Höhe von 30,00 € geahndet werden. Die Bevölkerung bitten wir um Mithilfe und Meldung von Verstößen.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Neckargerach
19.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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