Immer wieder gibt es Beschwerden, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht ordnungsgemäß entsorgen. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass für die Allgemeinheit und alle vorbildlichen Hundebesitzer solch ein rücksichtsloses Verhalten nicht tragbar ist. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Hundekot ist nicht nur unansehnlich und stinkt, er bietet auch den optimalen Nährboden für gefährliche Bakterien.
Bitte den Hundekot des Vierbeiners ordnungsgemäß im Müll entsorgen. Mit dem richtigen Verhalten der Hundebesitzer könnte man auch auf die mittlerweile unzähligen und auch nicht unbedingt ansprechenden „Das ist kein Hundeklo-Schilder“ verzichten.
Ortschaftsverwaltung Oberginsbach