In den letzten Wochen sind vermehrt Beschwerden bei der Stadtverwaltung eingegangen, dass Hundekot sowohl in privaten Gärten als auch in städtischen Grünanlagen oder auf Grünstreifen hinterlassen wird. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dennoch einmal ein „Malheur“ passieren, so bitten wir dies ordnungsgemäß zu entsorgen. Zur Beseitigung können Sie gerne die von der Stadt Süßen aufgerichteten Hundetoiletten benutzen. Zuwiderhandlungen sind nach der Polizeiverordnung ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hundekot-Entsorgung: so einfach geht's!
1. Nehmen Sie immer eine Plastiktüte beim Spaziergang bzw. Gassigehen mit Ihrem Hund mit, oder bedienen Sie sich an den aufgestellten Hundetoiletten.
2. Gehen Sie mit Ihrer Hand in die Tüte oder den Hundekotbeutel und greifen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners auf.
3. Stülpen Sie die Tüte um und verknoten Sie diese.
4. Werfen Sie die geschlossene Tüte in die öffentlichen Mülleimer, in die Hundetoilette oder zu Hause in Ihren Restmüllbehälter.
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Für ein sauberes Süßen: Machen Sie mit!