Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
Aus aktuellem Anlass müssen wir leider darauf hinweisen, dass immer wieder im Bereich der Grundschule und Kindertagesstätte auf dem „Randstreifen“ Hundekot nicht entsorgt wird.
Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen öffentlichen Verkehrsflächen verrichten. Das gilt auch für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie fremde Vorgärten. Dennoch dort abgelegten Hundekot müssen Halter sofort beseitigen und im Restmüll entsorgen.
Eine Missachtung dieser Pflichten ist nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Abstatt sowie des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hundekot gehört in den Restmüll und nicht auf fremde Grundstücke oder Wege. An verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet sind Dogstations (Hundekotbeutelspender und Mülleimer) aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Ordnungsamt-