Gemeinde Tiefenbronn
75233 Tiefenbronn
Aus den Rathäusern

Hundekot und Hundetoiletten in der Gemeinde Tiefenbronn

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund nur an geeigneten Stellen sein „Geschäft“ verrichtet, wo Sie dieses umgehend aufnehmen können. Verboten sind...

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund nur an geeigneten Stellen sein „Geschäft“ verrichtet, wo Sie dieses umgehend aufnehmen können. Verboten sind öffentliche und private Flächen im Ortsbereich, Kinderspielplätze, Friedhöfe, Grünstreifen etc.. Im Idealfall verwenden Sie als verantwortungsvoller Hundebesitzer ein Kotsammelgerät oder die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Hundekottüten. Sie können diese in den aufgestellten Hundekottütenspendern entnehmen und entsorgen. Bitte entsorgen Sie die Hundekottüten ordnungsgemäß und lassen Sie diese nicht vor den Hundetoiletten, in anderen öffentlichen Mülleimern, am Wegesrand, auf der Straße oder auf den Feldern liegen.

Wirtschaftswege sind außerdem für Landwirte angelegt, um vom Hof auf die Felder und zurück zu gelangen. Damit die Äcker und Wiesen weiterhin bestellt und gepflegt werden können, bitten wir Sie, den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern.

Die Natur lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Auf dem Feld buddeln Hunde gerne Löcher und können dadurch Schäden an Pflanzenbeständen und landwirtschaftlichen Maschinen verursachen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht bewusst, dass der Hundekot Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Auf den Äckern und Wiesen arbeiten Menschen, für die es unzumutbar ist, sich zwischen den Hundehaufen zu bewegen. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt also in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.

Die Hundetoiletten befinden sich an folgenden Standorten:

OT Tiefenbronn:

- Bereich Friedhof

- am Weg bei den Tennisanlagen/Sportplatz Forcheneck

- Bereich Feldscheunen

- am Regenüberlaufbecken Barbarapfad

- bei der Grundschule Tiefenbronn

- am Spielplatz im Gewerbegebiet

- am Rad- und Fußweg Richtung Mühlhausen beim Wegekreuz

Zwischen Tiefenbronn und Mühlhausen am Parkplatz Dornhau

OT Mühlhausen:

- am Rad- und Fußweg auf dem Berg Richtung Tiefenbronn

- beim Feldweg gegenüber der Lindenstraße

- beim Parkplatz Seewiesen

- am Betonweg

- auf der Steig am Niederzonenbehälter

- bei der Würmtalhalle

- beim Sportplatz

OT Lehningen:

- am Steinegger Weg

- beim Spielplatz Heimerwegwiesen

- am Regenüberlaufbecken/Bühlstraße

- Straße Am Büchelberg

- beim Spielplatz Büchelberg

- Feldwegkreuzung bei den Talbachwiesen

- am Rad- und Fußweg Richtung Neuhausen beim Kreuz

Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:

Wir bitten daher alle Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Ausgabe 04/2025

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von Gemeinde Tiefenbronn
23.01.2025
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