Hundekotbeutel, privater Hecken- und Grasschnitt sowie andere Gartenabfälle illegal entsorgen kannmit einer Geldbuße bis zu 150 € geahndet werden.
Wer sich zwar die Mühe macht, den Hundekot in einer Tüte aufzunehmen, diese dann aber illegal entsorgt oder Grünschnitt bzw. Gartenabfälle aus dem Privatbereich in den Friedhofs-Containern in Ilsfeld, Auenstein oder Schozach ablegt, begeht damit eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit. Hundekotbeutel gehören in den Hausmüll! Gartenabfälle gehören in den Hausmüll bzw. auf den Häckselplatz!