Aus den Rathäusern

Hundesteuer

Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten Hunde, welche über 3 Monate alt sind, umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung...

Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten Hunde, welche über 3 Monate alt sind, umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder Hundehalter innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung verpflichtet.

Die Hundehaltung ist bei der Gemeindekasse, Frau Heiner, Kirchstr. 31, anzuzeigen.
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage www.unterensingen.de.

Gemeindekasse

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01.10.2024
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