Die Stadt Bad Liebenzell erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der städtischen Hundesteuersatzung.
Die entsprechenden Hundesteuerbescheide sowie Steuermarken werden den Hundehaltern Anfang Januar 2025 zugesandt.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 2025 für jeden Hund 120,00 Euro. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 960,00 Euro. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.920,00 Euro.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen, über 3 Monate alten Hund. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von einem Monat nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat, bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Zieht ein Hundehalter von auswärts nach Bad Liebenzell, so ist er auch dann zur Anzeige verpflichtet, wenn der Hund am bisherigen Wohnort bereits versteuert wurde.
Wir müssen darauf aufmerksam machen, dass der Hundehalter bei nicht rechtzeitiger Anmeldung mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Weitere Auskünfte in Hundesteuerfragen erteilt gerne die Stadtkämmerei,
Frau Lehmann, Bürgerzentrum Bad Liebenzell, Kurhausdamm 2-4, Zimmer 321, Telefon 408-555.