Gemeinde Weissach im Tal
71554 Weissach im Tal
Aus den Rathäusern

Hundesteuer 2025

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 werden den Hundehaltern in den nächsten Tagen zugestellt. Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist am 14.02.2025...

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 werden den Hundehaltern in den nächsten Tagen zugestellt.

Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist am 14.02.2025 zur Zahlung fällig.

Die Steuer beträgt für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund 110,00 €. Werden mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 220,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 612,00 €; für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.224,00 €. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.

Die Steuerschuld für das Kalenderjahr 2025 entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag gehaltenen über drei Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonates.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Hundehaltung beendet wird; die etwa zu viel bezahlte Steuer wird auf Antrag erstattet. § 10 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.

Nach den Bestimmungen der §§ 6 - 8 der Hundesteuersatzung wird auf Antrag Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung gewährt.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei der Überweisung des Steuerbetrags das auf dem Bescheid vermerkte 12-stellige Buchungszeichen (5.0102…) mit angegeben wird. Es ist sonst mit Verbuchungsschwierigkeiten bei der Gemeindekasse zu rechnen.

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde Weissach im Tal schriftlich anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerbegünstigung, so ist dies der Gemeinde Weissach im Tal ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Falls Sie Fragen zur Hundesteuer bzw. zu Ihrem Steuerbescheid haben, wenden Sie sich gerne an uns. Petra Österle ist Ihnen gerne behilflich und beantwortet Ihnen Ihre Fragen. Sie erreichen sie telefonisch unter 07191 3531-43 oder per E-Mail an petra.oesterle@weissach-im-tal.de.

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Nachrichtenblatt Weissach im Tal
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

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