Die Hundesteuerbescheide 2025 wurden versandt.
Die bisherige Hundesteuermarke ist auch weiterhin gültig
Die Steuersätze sind unverändert:
100,00 € kostet jeder Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird und über drei Monate alt ist.
Für jeden zweiten und jeden weiteren Hund sind 200,00 € fällig.
An Zwingersteuer fallen 200,00 € an.
Zahlungstermin ist der 15. Februar 2025.
Sofern Einzugsermächtigungen für die Hundesteuer erteilt wurden, erfolgt nach Angaben die Abbuchung zum 17. Februar 2025.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen Folgendes vor:
Innerhalb von einem Monat nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss das Tier bei der Gemeinde angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn für den Vierbeiner eine Steuervergünstigung geltend gemacht wird. Zieht ein Hundehalter von auswärts nach Benningen, so gilt die Meldepflicht auch dann, wenn der Hund schon am früheren Wohnort versteuert war. Wer sich mit der An- oder Abmeldepflicht seines Hundes verspätet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Dasselbe gilt für diejenigen, die nicht innerhalb von vier Wochen angeben, dass die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weggefallen sind. Wird die Meldepflicht ignoriert, können noch Steuernachforderungen hinzukommen.
Für Hunde, die nach dem 01. Januar drei Monate alt oder erst im Laufe des Jahres angeschafft werden, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Wird die Hundehaltung beendet, entfällt die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats. Zuviel bezahlte Beträge erstattet die Gemeindekasse auf Antrag.
Und noch etwas ist wichtig: Anzeigepflichtige Hunde, die sich außerhalb der von den Hundehaltern bewohnten Häusern oder umfriedeten Grundbesitz aufhalten, müssen eine gültige, sichtbare und befestigte Hundesteuermarke tragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.
Weitere Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt, Frau Groß, Zimmer 2.10,
Telefon 906-31 oder a.gross@benningen.de.