In den vergangenen Tagen wurden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Hundehalter verschickt.
Die Steuersätze betragen laut Satzung unverändert:
Die Hundesteuer ist innerhalb eines Monats jeweils am 01. März nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Sofern Sie uns nicht ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie, die Zahlung unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse zu veranlassen.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hundhält (auch steuerfreie z. B. Hofhunde etc.), verpflichtet ist, diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Auch ein Wohnortwechsel sowie der Tod oder die Veräußerung des Hundes an eine andere Person verpflichten den Hundehalter, dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Wir bitten des Weiteren um Beachtung:
Alle Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, haben eine Hundesteuermarke der Gemeinde Biederbach zu tragen (Ausnahme steuerfreie Hunde). Bei Verlust muss diese kostenpflichtig ersetzt und wenn die Hundehaltung endet, muss diese zurückgegeben werden.
Ihre Gemeindeverwaltung