Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden bereits zugestellt. Die Hundesteuer beträgt für einen Hund 120 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Hund 240 EUR, für einen Kampfhund 600 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.200 EUR.
Falls über drei Monate alte Hunde noch nicht angemeldet sind, werden die Halter gebeten, dies bis zum 21.02.2025 beim Steueramt (Zimmer 31) nachzuholen. Hunde, die erst im Laufe des Jahres erworben werden oder das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreichen, sind jeweils innerhalb eines Monats anzumelden.
Als Nachweis über die erfolgte Neu-Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, die für zwei Jahre gilt (aktuell: gültig ab 2025) und außerhalb des Hauses beziehungsweise des Grundstücks sichtbar am Halsband befestigt sein muss. Bei Abmeldung des Hundes ist die Marke wieder zurückzugeben.