Zur Zeit werden die Hundesteuerbescheide (Bescheiddatum 12.01.2026) für das Jahr 2026 zugestellt. Die Hundesteuer beträgt in Obernheim für jeden Ersthund 84,00 € und für jeden weiteren Hund 168,00 €.
Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsermächtigung) erteilt haben, wird die Hundesteuer zum 16.02.2026 abgebucht. Die übrigen Steuerpflichtigen werden gebeten, die Hundesteuer bis zum 16.02.2026 auf ein Konto der Gemeinde zu überweisen.
Zu beachten:
Es werden alle Hundehalter der Gemeinde darauf hingewiesen, dass alle über drei Monate alten Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, der Steuerpflicht unterliegen. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, der bisher noch nicht angemeldet ist, hat diesen beim Bürgermeisteramt, Frau Stier, Tel.07436/9284-15, maria.stier@obernheim.de schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Auch bei Aufgabe der Hundehaltung oder Wegzug ist eine Anzeige erforderlich.
Grundlage der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Obernheim vom
18. November 2025.
Hundesteuermarken:
Ab 2026 erhält jeder Hundehalter eine neue Hundesteuermarke (Dauermarke) in der Farbe „Rot“. Die bisherige Hundesteuermarke „Hellgrün“ verliert hiermit ihre Gültigkeit.
- Steueramt –

