Am 16.02.2026 wird die Hundesteuer 2026 zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie, dass für Hunde, die über 3 Monate alt sind und im Stadtgebiet gehalten werden, Anzeigepflicht besteht.
Alle nicht am Abbuchungsverfahren beteiligten Steuerpflichtigen bitten wir, die Vorauszahlungen, sofern bisher keine Zahlung erfolgte, rechtzeitig an die Stadtkasse Uhingen unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Bei nicht termingerechter Bezahlung sind die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wenn der Stadt eine Abbuchungsermächtigung / ein SEPA-Mandat erteilt wurde, wird die Abbuchung vom Girokonto von der Stadtkasse veranlasst.

