Im Jahr 2025 wird für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, eine neue Hundesteuermarke vergeben (siehe Schaubild). Die Steuermarke bleibt Eigentum der Gemeinde.
Bei Verlust wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. Dasselbe gilt für das Ende einer Hundehaltung. Die Hundesteuermarke ist mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.
Die Hundesteuermarken bleiben bis zur Ungültigkeitserklärung und für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Die neue Hundesteuermarke wurde jedem Hundehalter zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt. Die bisherigen Marken wurden zum 31.12.2024 ungültig.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Hundehalter, die alten Hundesteuermarken im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten der Gemeinde Althütte einzuwerfen. Vielen Dank.
Die Hundesteuermarke ist sichtbar am Hund zu befestigen.
Abschließend wollen wir Sie noch auf Ihre Meldepflicht hinweisen. Jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens der Gemeinde anzuzeigen. Dasselbe gilt bei Zuzug in die Gemeinde.
Wird die Anmeldung eines Hundes unterlassen, so ist dies als Ordnungswidrigkeit anzusehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.