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Hundesteuer

Das Rechnungsamt informiert: Hundesteuer für das Rechnungsjahr 2025 Den Waldbronner Hundehaltern wurden Anfang Januar die Hundesteuer-Jahresbescheide...

Das Rechnungsamt informiert:

Hundesteuer für das Rechnungsjahr 2025

Den Waldbronner Hundehaltern wurden Anfang Januar die Hundesteuer-Jahresbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt gemäß Satzung der Gemeinde Waldbronn vom 11.07.2001, zuletzt geändert am 02.12.2020, 108,00 €. Hält der Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,00 €.

Der Steuersatz für den ersten und jeden weiteren Kampfhund beträgt 504,00 €.

Die Hundesteuer für das Rechnungsjahr 2025 ist bis spätestens 15.02.2025 zur Zahlung fällig.

In der Öffentlichen Gemeinderatsitzung am 26.11.2014 hat der Gemeinderat die Einführung einer Kampfhundesteuer zum 01.01.2015 beschlossen. Danach beträgt der Steuersatz für den ersten sowie jeden weiteren Kampfhund 504,00 €. Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht.

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.

Jeder Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundemarke versehen (§ 11 Hundesteuersatzung). Bei Verlust der Hundesteuermarke ist eine entsprechende Ersatzmarke zu beantragen (2,50 €).

Bitte beachten Sie die Anzeigepflicht nach § 10 der Hundesteuersatzung. Danach hat, wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung ist auch die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen. Versäumnisse können mit Bußgeldern geahndet werden. Endet die Hundehaltung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls innerhalb eines Monats unter Rückgabe der Hundesteuermarke anzuzeigen. Wird der Hund veräußert, so ist in der Abmeldung die Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.

Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer. Sie fließt in den allgemeinen „Steuertopf“ der Gemeinde, aus dem auch die Reinigung, Pflege und Neuschaffung von Grünanlagen und Spielplätzen finanziert werden.

Das Steueramt appelliert an die Steuerehrlichkeit der Hundehalter, die bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, dies umgehend nachzuholen. Die Anmeldeformulare sind während den Sprechzeiten im Rathaus, Marktplatz 7, Rechnungsamt (Zimmer 309) oder Bürgerbüro (Zimmer 111) erhältlich oder telefonisch unter der Nummer 07243/609-211 anzufordern.

Anmeldeformulare können außerdem auf der Homepage der Gemeinde Waldbronn, www.waldbronn.de/Rathaus/Formulare/Suchbegriff: „AnmeldungHund“, abgerufen werden.

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Ausgabe von Tüten zur Exkrementbeseitigung

Im Gemeindegebiet sind an mehreren Stellen Hundestationen aufgestellt.

Standplätze:

5 Stationen - Kurpark

1 Station - Neufeldstraße

2 Stationen - Merkurstraße

1 Station - Wiesenstraße, Grünanlage

1 Station - Busenbacher Straße, Bereich Madonna

1 Station - Grünwettersbacher Straße, hinter dem Wegkreuz

1 Station - Zwerstraße, Bereich Albert-Schw.-Schule

1 Station - Neubrunnenschlag, Weinhaus Steppe>Spielplatz

1 Station - Hellenstraße, Bereich Kapelle

1 Station - Friedhofstraße, Ecke Bachstraße

1 Station - Daimlerstraße, Friedhof Reichenbach

1 Station - Jahnstraße, Sportplatz

1 Station - Spielberger Straße, Ende Spielberger Str.

1 Station - Esternaystraße, Wiesenfesthalle.

1 Station - oberhalb Weißdornweg (Feldweg Neubaugebiet „Heubusch“)

1 Station - Hundeweg (Querweg Neubaugebiet „Rück“)

1 Station - Karlsruher Str. (Spielplatz)

1 Station - Tulpenstr. (Wendehammer Albert-Schweitzer-Schule)

1 Station - Talstraße (Ende zum Reh Waldrand)

1 Station - Wasserhochbehälter (Ortseingang Reichenbach)

1 Station - Bauhof Lager

1 Station - Jahnstraße (beim Wasserhochbehälter)

1 Station - Stuttgarter Str./Hundeweg

Weiterhin können im Rathaus an der Pforte sowie im Bürgerbüro wie in den vergangenen Jahren bei Bedarf Tüten kostenlos abgeholt werden.

Wir bitten alle Hundehalter, die zur Verfügung gestellten Tüten zu benutzen und damit zur Sauberhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Anlagenunserer Gemeinde beizutragen.

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Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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