Hundesteuer 2025 wird fällig. Im Januar 2025 wurden Ihnen die Bescheide über die Hundesteuer 2025 zugestellt. Die Hundesteuer ist am 15.2.2025 zur Zahlung fällig. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt das Personenkonto an. Soweit eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug. Alle Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Die Hundesteuermarken sind unbefristet gültig. Diese können bei der Abmeldung des Hundes wieder an die Gemeindekasse zurückgeben werden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann bei der Gemeindeverwaltung eine Ersatzmarke in Höhe von 5,00 € erworben werden. In diesem Zusammenhang wird noch einmal eingehend darauf hingewiesen, dass Hundehalter ihre Hunde nach dem 3. Lebensmonat bei der Gemeindekasse anzumelden haben. Nach § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jagsthausen ist sowohl der Beginn als auch das Ende der Hundehaltung der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Bei Verletzung der Anzeigepflicht liegt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5a des Kommunalabgabengesetzes vor. Ihre Gemeindekasse