Sehr geehrte Hundehalter/-innen,
das Kommunale Abgabengesetz verpflichtet alle Gemeinden in Deutschland, für die im jeweiligen Gemeindegebiet gehaltenen Hunde eine Hundesteuer zu erheben.
Mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Abstatt ist geregelt, dass jede Hundehaltung innerhalb eines Monats nach deren Beginn beim Ordnungsamt der Gemeinde Abstatt anzuzeigen ist. Dies betrifft nicht nur die Neuanschaffung eines Hundes, sondern auch den Zuzug eines Hundes mit seinem Herrchen/Frauchen.
Eine Steuer ist für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, zu entrichten. Diese Steuer beträgt jährlich 100,00 € für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer jeweils um 200,00 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer jährlich 200,00 € für den ersten Kampfhund, für jeden weiteren Kampfhund erhöht sich die Steuer jeweils um 400,00 €. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Tiere in einem Haushalt nicht auf verschiedene Familienmitglieder angemeldet werden dürfen, denn es gelten alle Hunde als gemeinsam und gesamtschuldnerisch gehalten.
Ebenso ist das Ende einer Hundehaltung wegen Wegzug oder Tod des Tieres beim Ordnungsamt zu melden.
Sollten Sie die Anmeldung Ihres vierbeinigen Freundes versäumt haben, so bitten wir Sie, dies unverzüglich nachzuholen. Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Gemeinde führt entsprechende Kontrollen durch.
Fragen zum Thema Hundesteuer beantworten wir gerne unter Tel. 07062/677-21.