Für das laufende Kalenderjahr 2026 ist die Hundesteuer einmalig am 02. März 2026 fällig. Der Bescheid wurde allen Hundehaltern bereits zugestellt. In diesem Bescheid sind der Zahlungstermin und derSteuerbetrag genannt.
Bitte halten Sie den Zahlungstermin genau ein, damit Ihnen keine weiterenKosten entstehen.
Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird der fällige Betrag zum Fälligkeitsdatum abgebucht. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung die Überwachung des Zahlungstermins entfällt und unliebsame Mahnungen und damit verbundene zusätzliche Folgekosten vermieden werden.
Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 96,00 EUR. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für jeden zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,00 EUR.
Für das Halten eines Kampfhundes wird derzeit ein abweichender Steuersatz erhoben.
Hundekot – ein vermeidbares Ärgernis
Um den regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden entgegenzuwirken, liegt im Rathaus für alle Hundehalter ein kostenloses Päckchen Hundekotbeutel bereit.
Diese können in der Gemeindekasse, Zimmer 05, abgeholt werden.
Wir möchten alle Hundebesitzer ausdrücklich ermuntern, dieses Angebot zu nutzen, um auch zukünftig die Verunreinigung von privaten und öffentlichen Grundstücken zu vermeiden.
Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Wer einen Kampfhund im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere:

