Aus den Rathäusern

Hundesteuer – Erinnerung an die Meldepflicht!

Aus gegebenem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen: Wer im Stadtgebiet einen oder mehrere über drei Monate alte/n Hund/e hält, hat dies innerhalb eines...

Aus gegebenem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen:

Wer im Stadtgebiet einen oder mehrere über drei Monate alte/n Hund/e hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der/die Hund/e das steuerbare Alter erreicht hat/haben, der Stadt Waibstadt schriftlich anzuzeigen.

In der letzten Zeit häufen sich allerdings wieder Fälle, in denen manche Hundehalter ihre Meldepflicht nicht erfüllen. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) geahndet werden kann.

Im Sinne der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen werden wir deshalb künftig verstärkt darauf achten, ob die Hunde in unserem Gemeindegebiet ihre Steuermarke tragen. Alle Hundebesitzer, die es bisher versäumt haben, ihre/n Hund/e anzumelden, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Die Anmeldung Ihres/r Hunde/s kann per E-Mail (steueramt@waibstadt.de) erfolgen. Das nötige Anmeldeformular steht auch auf unserer Internetseite www.waibstadt.de zum Herunterladen bereit.
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, welche der Hund am Halsband zu tragen hat. Dies hat auch den Vorteil, dass der Hundebesitzer nach dem Ausbüxen des Vierbeiners schnell ausfindig gemacht werden kann.

Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihren Hund wieder bei der Stadtverwaltung abzumelden, falls sich dieser nicht mehr in Ihrem Besitz befindet oder nicht mehr am Leben ist, da Ihnen ansonsten nur unnötig die Hundesteuer in Rechnung gestellt wird. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Stadt Waibstadt
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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