Für alle Hundehalter in der Gemeinde Dietingen wird am 16.02.2026 die Zahlung der Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde und die Hundesteuer noch nicht überwiesen wurde, bitten wir Sie, diesen Termin zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang der Hundesteuer, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann.